AGB


Mit Ihrer Buchung erkennen Sie unsere AGB verbindlich als Bestandteil

des Gastaufnahmevertrages in ihrer Gesamtheit an.

Mitreisende Personen sind von AGB und Hausordnung in Kenntnis zu setzen.

Die Einhaltung obliegt dem Vertragsnehmer. 

Agb GASTAUFNAHMEVERTRAG

Agb URLAUBSAUFENTHALT mit HUND(en)

Wir bitten zu beachten, dass wir an Gäste, die mit Hunden anreisen möchten,

die Ferienwohnungen nur unter bestimmten Voraussetzungen vermieten.

Agb REISERÜCKTRITTSKOSTEN bei STORNIERUNG / REISEABBRUCH

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  Agb GASTAUFNAHMEVERTRAG

1. Vertragsabschluss                      

2. Aufenthalt im Urlaubsquartier allgemein                  

3. Was Sie sonst noch wissen sollten 

  1. Vertragsabschluss

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung schriftlich/mündlich bestellt und schriftlich zugesagt, oder falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt

worden ist. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Maximalbelegung: Für jedes Mietobjekt ist die max. mögliche Personenanzahl angegeben,

Kinder, Kleinkinder/Babys (im eig. Kd.-Bett, im Zusatz-/Zustellbett, im Elternbett) eingeschlossen.

 

Zubuchung Hundeaufenthalt A: Die Anzahl von Hunden in der Wohnung ist abhängig von der Personenanzahl im Mietobjekt. Bei Kd.-Bett/Zustellbett im Schlafzimmer ist dortiger Aufenthalt von Hunden nicht buchbar.

Der Aufenthalt im Gästehaus, auf dem Grundstück sowie Parken auf dem Gelände ist nur für Gäste des Hauses gestattet. Sollten Sie externe Besucher erwarten, muss uns dies im Vorfeld mitgeteilt werden.

 2. Aufenthalt im Urlaubsquartier allgemein

Vermietung von Wohnungen und Eigentum ist auch Vertrauenssache.

Sorgsamer Umgang mit der Wohnung samt Einrichtung und Inventar:

Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn nach Ablauf der Mietzeit das Urlaubsquartier so verlassen wird wie Sie es vorgefunden haben und Sie Ihre Wertschätzung hinsichtlich unserer Bemühungen für ein gepflegtes, sauberes Urlaubsquartier zeigen, indem Sie bei Abreise die Whg. aufgeräumt, besenrein, abfallfrei (Restmüll+Recyclingmüll), mit sauberem Geschirr und E-Geräten verlassen. Recyclingmüll können Sie kostenlos im örtlichen Wertstoffhof entsorgen, Müllbeutel (Restmüll) vor Abreise an uns übergeben.

01.

Wir haben uns bei der Gestaltung und Einrichtung der Räumlichkeiten viel Mühe gegeben. Deshalb setzen wir großes Vertrauen in Sie als Feriengast. Die Wohnungen werden ohne Mängel an Sie übergeben. Denken Sie daran, dass auch der nächste Gast Freude an einer ordentlichen, intakten Unterkunft und an gemeinschaftlichen Einrichtungen haben möchte.

 

Sollten sich Schäden/Verunreinigungen fester oder mobiler Bestandteile der Wohneinheiten oder im Garten trotz Umsicht nicht vermeiden haben lassen, teilen Sie uns dies bitte umgehend mit, damit diese ggf. noch während Ihres Aufenthaltes behoben werden können. Für durch den Gast, seine Kinder, seinen Hund entstandene Schäden kommen in der Regel private Haftpflichtversicherungen auf. Besteht solch eine Versicherung nicht oder kommt diese nicht für den entstandenen Schaden auf, so ist der Gast selbst in der Haftbarmachung. Sollten nach der Abreise, z.B. bei der Endreinigung, nicht gemeldete Schäden festgestellt, Einrichtungsgegenstände oder Inventar vermisst werden, müssten wir dies als wissentliche Schädigung auffassen.

 

Begehen Sie Wohn- und Schlafräume grundsätzlich nur mit sauberem Schuhwerk.

 

Gebrauch der Kücheneinrichtung: Bitte schützen Sie Deko-Tischdecken vor Verschmutzungen, indem Sie diese zum Essen/Trinken entfernen oder Speise-Sets/PVC-Tischdecke benutzen. Stellen Sie heiße Kochtöpfe/Gefäße nicht ohne Untersetzer auf Arbeitsplatte, Tisch(e) oder sonstige Einrichtungsgegenstände. Benutzen Sie bitte bei Teflon-Pfannen oder Ceran-Kochfeldern zum Kochen oder Reinigen keine scharfen oder kratzende Gegenstände.

 

Die Räume sind regelmäßig Stoß zu lüften. Feuchte Raumluft (durch Küche/Bad) sollte durch sofortiges Lüften abgeleitet, entstandenes Kondenswasser an Fliesen/Fenstern abgewischt werden.

 

In den Wohnungen befinden sich Sitzpolster für die Balkon-/Terrassen-/Gartenmöbel. Legen Sie die Polster nicht auf nasse oder schmutzige Gartenmöbel !

 

Für ein "Barbecue" steht ein transportabler Grill zur Verfügung. Nach Benutzung ist dieser gereinigt zurückzustellen.

 

Eltern haben darauf zu achten, dass ihr(e) Kind(er) nicht in Betten oder auf sonstigem Mobiliar toben; Blumenbeete und Anpflanzungen nicht betreten oder beschädigen; keine Gegenstände in den Brunnen werfen oder das Brunnenwasser trinken. Das Wasser im Brunnen ist Oberflächenwasser!

02.

Rauchen: Rauchen innerhalb des Gebäudes / der Ferienwohnungen ist nicht erlaubt.

 

Raucherlaubnis: Im Außenbereich.

Terrasse (FeWo 1 / FeWo 3), Balkon (FeWo 2), überdachter Freisitz Hundelounge, Gartenanteil.

Bitte entleeren und reinigen Sie zwischendurch benutzte Aschenbecher.

03.

Bitte beachten Sie im Interesse Ihrer Nachbarn die Zimmerlautstärke bei Gebrauch von TV und Radio.

 

Inanspruchnahme der Geräte von Kd. < 10 J. nur unter Aufsicht der Eltern!

04.

Das Umstellen/Verrücken von Einrichtung / Mobiliar innerhalb der Whg. ist nicht in unserem Sinne.

05.

Die vom Vermieter gestellten Handtücher oder sonstige Einrichtungsgegenstände dürfen nicht zum Baden oder bei Ausflügen mitgenommen werden.

06.

Der Austausch/Transport von Geschirr, Geräten oder sonstiger Einrichtungsgegenstände zwischen den Wohnungen ist nicht erlaubt.

07.

Bei Abwesenheit sind die Fenster zu schließen. Sofern keine Unwetterwarnung besteht, kann bei sommerlichen Außentemperaturen 1 Fenster pro Raum bei geschlossener Zimmertür auf Dauer-Kipp stehen.

08.

Achten Sie darauf, dass beim Verlassen des Grundstücks auch die Haustür geschlossen ist!

Verlassen Sie sich nicht auf andere Gäste oder auf Ihren Vermieter:

 3. Was Sie sonst noch wissen sollten

Vor Ihrer Ankunft werden Räumlichkeiten, Einrichtung und Gebrauchsgegenstände auf Sauberkeit und Funktionalität geprüft. Eventuelle Beanstandungen müssen sofort, spätestens am ersten Tag nach Anreise mitgeteilt werden. Nach oder bei Abreise können Beanstandungen in keinem Falle mehr angenommen werden. Sollten während Ihres Aufenthaltes Probleme oder Funktionsstörungen (z.B. Elektrogeräte) auftreten, sagen Sie uns bitte umgehend Bescheid.

Verbrauchskosten für Strom, Heizung, Wasser sind als Pauschalen im Übernachtungspreis enthalten. Durch Ihr persönliches Verhalten nehmen Sie Einfluss, damit diese Pauschalbeträge auch weiterhin den bisherigen Verbrauchswerten entsprechen:

 

Unnötigen Stromverbrauch vermeiden: Schalten Sie beim Verlassen der Räumlichkeiten das Licht, Venti-lator, etc. ab. Achten Sie darauf, dass auch im Haus-/Treppenaufgang das Licht wieder ausgeschaltet wird.    

Auf richtiges Heiz- und Lüftungsverhalten achten:

Fenster und Zimmertüren beheizter Räume schließen. Bei geöffnetem Fenster die Heizung abdrehen!

Bei Dauerlüftung soll die Außentemperatur nicht unter 10 °C liegen!

Unnötigen Wasserverbrauch im Bad, Spülarbeiten bei laufendem Wasser vermeiden.

Armaturen mit Wassersparfunktion entsprechend nutzen.

Agb URLAUBSAUFENTHALT mit HUND(en)

1. Grundsätzliches zum Aufenthalt

2. Hund(e) in der Wohnung                  

3. Hund(e) im Zwinger

1. Grundsätzliches

Aufenthalt

 

 

 

Mitgebrachte Hunde müssen stuben- und zwingerrein sein.

Für uns als Gastgeber ist es ein Anliegen, dass die Hunde ein gutes Wesen/Sozialverhalten haben

und bei unbekannten Menschen, fremden Artgenossen sowie auf Umweltreize gelassen reagieren.

Die max. Anzahl von Hunden, die mitgebracht werden können, ist abhängig von

der Wahl des Hundeaufenthaltes und der diesbezüglich verfügbaren Ferienwohnung.

 

 

Behördlicher Bestimmungen für Listenhunde:

Bitte akzeptieren Sie unsere Regelung, dass Rassen, die in Bayern als Kampfhunde eingestuft

sind - oder Mischlinge mit dieser Abstammung - nicht mitgebracht werden können.

 

Ob groß oder klein, egal wie gut Ihr Hund hört oder ausgebildet ist:

Außerhalb der Wohnung / des Zwingers / des eig. Gartenanteils besteht Leinenpflicht.

Die Hunde müssen gesund und frei von ansteckenden / übertragbaren Krankheiten

(endogenen wie exogenen, z.B. Milben / Pilz) sein!

 

Mitzubringen ist: Gültiger Impfpass Ihres Hundes.

Bei Ausflügen nach Tschechien sind Chip + Impfass (gültige Tollwutimpfung) erforderlich.

 

 

Bei Hunden, die aus dem Ausland kommen/von dort mitgebracht wurden, ist ein in Deutschland ausgestelltes tierärztliches Attest / Vermerk im Impfpass erforderlich (nicht älter als 2 Wochen), dass Ihr Hund nicht Träger übertragbarer Krankheiten ist (z.B. Leptospirose), keine Mittelmeer-krankheiten (wie Leishmaniose, Dirofilariose, Babesiose) hat oder gehabt hat.

 

Hinsichtlich Garten-/Zwingernutzung ist es unser Anliegen,

dass Ihr Hund unmittelbar vor Reiseantritt entwurmt wurde.

 

Eine rechtzeitige Zecken-Prophylaxe für Ihren Hund wäre vor Urlaubsantritt sinnvoll.

Mit der Buchung wird von Ihnen bestätigt, dass eine gültige Tierhalter- Haftpflicht -Versicherung für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietschäden für Ihre Hunde besteht.

 

Als Mieter mit Hund haften Sie in vollem Umfang für alle durch Ihren Hund verursachten Schäden. Ist es zu Beschädigungen von Möbeln, Böden oder sonstigem Inventar gekommen, wurden

Schäden am Gartenzaun oder Pflanzen verursacht, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid.

 

 

Ebenso sollten Sie uns informieren, wenn es trotz Aufsicht zu Verschmutzungen/Schäden von Bettwäsche, Bettzeug, Polsterauflagen, Teppichen oder sonstiger Textilien gekommen ist.

 

 

Die anfallenden Kosten für die Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes werden

separat in Rechnung gestellt.

Hundekotbeutel, die Sie auf Spaziergänge mitnehmen können:

 

Im Gemeindebereich / Dorfplatz Arrach (vis-a-vis) sind spezielle Behälter

zur Entnahme / Entsorgung gefüllter Beutel vorhanden.

 

 

Auf Feldern und Wiesen wachsen Nahrungsmittel für Mensch und Tier. Daher ärgern sich Grundstückseigentümer und Bauern über deren Nutzung als Hunde-Spielplatz und / oder Hundeklo. Durch Hundekot verschmutzte Futtermittel können beim Nutzvieh zu Erkrankungen führen, ggf. auch Verunreinigungen der Endprodukte (z.B. Milch oder Eier) verursachen. Lassen Sie deshalb Ihre(n) Hund(e) im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen nur auf den Wegen und angeleint laufen. Beseitigen Sie bitte als verantwortungsvoller Hundebesitzer entstandene Hundehaufen.

Urlaub mit einer Hündin

 

 

 

Der Urlaub mit einer Hündin sollte so geplant werden, dass sie während

Ihres Aufenthaltes nicht hitzig ist.

 

Ein Urlaubsaufenthalt mit läufiger Hündin ist generell nicht möglich.

 

 

Sollte es nach Buchung außerplanmäßig zur Hitzigkeit kommen, ist eine Umbuchung innerhalb desselben Jahres möglich. Es würden dann zunächst keine Stornokosten anfallen.

Aussenflächen/-anlagen

 

 

Nutzung des eigenen Gartenanteils:

 

Der Aufenthalt des Hundes im Garten ist ohne Begleitung nicht gestattet.

Eine Hundeaufsicht im Garten muss durch mindestens 1 erwachsene Person gewährleistet sein.

Haben Sie immer ein Auge darauf, dass Ihr Hund nicht gräbt und buddelt, am Gartenzaun hochspringt.

Der Garten ist kein Hundeklo.

 

 

Der zur Verfügung gestellte Gartenanteil ist zum Relaxen, Spielen oder für kleinere Trainingseinheiten, nicht als tägl. „Gassi-Freilauf“ gedacht.

 

 

Hundehalter sind verpflichtet, den Gartenanteil sauber zu halten. Sollten Ihre Tiere einmal ihr großes Geschäft im Garten verrichten, entsorgen Sie bitte die Hundehaufen umgehend mit verschließbaren Kotbeuteln! Mit Kot/Urin kontaminierte Pflanzungen, Rasen sind sogleich und ausgiebig mit unserem Brunnenwasser zu gießen, um bleibende Schäden oder Absterben der Bepflanzung zu verhindern.

 

Außerhalb des eigenen Gartenanteils besteht Leinenpflicht.

Sonstige Grundstücksflächen:

 

Keinerlei Aufenthalt im Auslaufbereich unserer eigenen Hunde!

Reviermarkierungen auf dem Grundstück: Sollten trotz Ihrer Achtsamkeit Anpflanzungen, Rasen (z.B. auf dem Weg zur Hunde-Lounge, zum Parkplatz) „markiert“ werden, sind diese

Stellen sogleich mit Wasser aus unserem Brunnen ausgiebig zu begießen.

2. Hund(e) in der Wohnung

Als Nutzer unserer Ferienwohnung erklären Sie sich hinsichtlich unserer hygienischen Grundsätze damit einverstanden, dass mitgebrachte Hunde nicht ins Bett sowie auf sonstiges Mobiliar/Polsterauflagen dürfen (Aufsichtspflicht).

 

Wohnfläche: Im jeweiligen Zimmer / Balkon / Terrasse muss eine stetige Aufsicht gewährleistet sein.

 

Regelmäßige Zwischen- sowie Abschluss-Reinigung:

Für die Entfernung von Hundehaaren steht ein Staubsauger zur Verfügung

 

Futter- / Trinknäpfe: Wählen Sie als Napfstandort ausschließlich Fliesen- / PVC-Böden und

beugen Sie so bleibender Verschmutzung und Schädigung der Böden vor.

 

Achten Sie bitte darauf, dass sich Nachbarn nicht durch lautes und vermehrtes Bellen

gestört fühlen.

 

Für Ball- und Fangspiele und das Toben mit Hund steht Ihnen die Außenfläche/der Garten

zur Verfügung. In der Wohnung ist Toben etc. hingegen untersagt.

 

Um die Sofagarnitur zu schonen, empfehlen wir eigene Schutzdecken mitzubringen.

Decken, Kissen, Polster- oder Gartenauflagen dürfen nicht als Unterlage für Hunde benutzt werden.

 

Damit sich Ihr Hund in der fremden Umgebung wohlfühlt, sollten Sie

die heimische Schlafdecke / den vertrauten Hundekorb mitbringen.

Ohne ausbruchsichere Hundebox

dürfen Hunde nicht alleine in der Wohnung / auf dem Balkon gelassen werden!

 

 

FeWo1: Neben der Terrasse befindet sich eine große und isolierte Hundehütte, die verschließbar ist.

 

 

Anmietung Hundezwinger vor Ort entsprechend Verfügbarkeit ggf. möglich.

Beim Verlassen der Wohnung besteht ab Wohnungstür Leinenpflicht.

 

Lassen Sie Hund(e) nur sauber / mit abgetrocknetem Fell in die Wohnung.

 

Fellpflege: Bürsten innerhalb des Hauses ist nicht erlaubt.

 

Es ist nicht gestattet, dass Sanitäreinrichtungen zum Duschen / Baden von Hunden genutzt werden.

 

 

 

Teppichboden im Schlafzimmer FeWo 2:

 

 

Aus hygienischen Gründen und im Interesse aller nachfolgenden Gäste sollte sich hier ein Hund

nur bedingt aufhalten und Verunreinigungen in jedem Fall vermieden werden, da nur gesaugt

und nicht gewischt werden kann.

3. Hund(e) im Zwinger (Hunde-Longe mit Innenzwingern)

Die Unterbringung im Zwinger ist nur dann möglich, wenn Ihr Hund dies gewohnt, zwingerrein, umgänglich & aggressionsfrei gegenüber anderen Menschen und Hunden ist.

 

Die Eingangstür zur Hunde-Lounge darf zu keiner Zeit geöffnet bleiben.

 

Kommt es unvorhergesehen zu Verunreinigungen durch Urin / Kot,

sind Wand / Boden / Liegestätte / Hütte umgehend und restlos zu säubern.

 

 

Sägespäne, chlor- / essighaltige Reinigungsmittel werden von uns zur Verfügung gestellt.

 

Verbiss: Sofern Ihr Hund an Holz beißt / beißen könnte, sollten Sie ein Anti-Beiß Spray mitbringen, damit für Sie keine Reparaturkosten entstehen.

 

Nächtliche Ruhe muss gewährleistet sein.

Hunde sind innerhalb des Zwingers an- (ab-) zu leinen.

 

Abreise: Wir vertrauen darauf, dass benutzte Zwinger unbeschädigt, Boden & Näpfe sauber sind.

(Ein Trockensauger steht zur Verfügung.)

 

Permanentes Bellen:

Permanentem Bellen muss Einhalt geboten werden, insbesondere nachts ist dies zu unterbinden (ggf. durch ein Antibell-Halsband).

 

Ggf. kann Whg.-Aufenthalt vor Ort nachgebucht werden.

Agb STORNIERUNG / REISERÜCKTRITT & REISEABBRUCH

1. Reiserücktritt / Reiseabbruch

2. Nichtinanspruchnahme vertraglicher Leistungen

1. Reiserücktritt / Reiseabbruch

gebührenpflichtige Stornierung des gebuchten Urlaubsaufenthaltes

Mit der Reisebuchung akzeptieren Sie die Bestimmungen in Bezug auf Stornierung und Nichterscheinen.

 

Um Ihnen den Reiserücktritt verbindlich bestätigen zu können, muss die Mitteilung schriftlich an die E-Mail-Adresse – gabi-meindl@t-online.de – erfolgen.

Ausschlaggebend für die Rücktrittsgebühren ist das Eingangsdatum Ihrer Stornierung.

Im Falle eines Reiserücktritts fallen unterschiedliche Entschädigungsbeträge an. Der Stornobetrag ist innerhalb 1 Woche nach Vertragsrücktritt auf unser Konto zu überweisen. Dies gilt auch für kurzfristig erfolgte Buchungen, bei denen aus Zeitgründen eine schriftliche Buchung/Bestätigung/Vorauszahlung nicht mehr möglich war. Berücksichtigen Sie dies, sofern Sie in Ihrem Namen für eine andere Familie mitbuchen. Sollte zum Zeitpunkt des Reiserücktritts ein höherer Betrag als der Stornobetrag bereits auf unser Konto verbucht sein, erfolgt die Rückerstattung zu viel geleisteter Zahlung per Überweisung auf Ihr Konto.

Nichtinanspruchnahme der Reiseleistung: Die Übernahme des Reisevertrags durch Ersatzperson(en) ist nach Rücksprache möglich. Soweit durch den Personenwechsel für den Vermieter zusätzl. Kosten anfallen, werden diese gesondert berechnet.

Übersicht zu den Rücktrittsgebühren:

 

Stornobetrag des Reisepreises in % pro Tagessatz / Ges.Preis / Pauschalpreis, sofern eine Neuvermietung nicht oder nur teilweise möglich war.

 

 

 

 

 

 

ab Datum der Buchungsbestätigung

50 %

der Reisekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vertragsrücktritt erfolgt:

12 Wochen bis zum 42.Tag vor Reiseantritt

60 %

der Reisekosten

 

 

 

6 Wochen bis zum 28.Tag vor Reiseantritt

70 %

der Reisekosten

 

 

 

4 Wochen bis zum 14.Tag vor Reiseantritt

80 %

der Reisekosten

 

 

 

2 Wochen bis zum 4.Tag vor Reiseantritt

90 %

der Reisekosten

 

 

 

1- 3 Tage vor Reiseantritt, Nichtanreise

100 %

der Reisekosten

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Reiseabbruch

100 %

der Reisekosten

 

Um sich bei einem etwaigen Reiserücktritt / Reiseabbruch unnötige Kosten

zu ersparen / anfallende Stornokosten für sich und alle mitreisenden Personen abzudecken,

empfehlen wir nach Buchungsbestätigung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

 

2. Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen

 

Falls weniger Personen anreisen, als pro Wohneinheit vereinbart/bestätigt, ändert eine

Minder- oder Nichtbelegung nichts an dem vereinbarten/bestätigten Übernachtungspreis

(= 100 % des Tagessatzes).

 

Erfolgt die Anreise/Abreise aller oder einzelner Personen einer Wohneinheit nach/vor

der gebuchten Reisezeit, besteht kein Anspruch auf Nachlass/Rückzahlung

(= 100 % des Tagessatzes).

 

Nicht in Anspruch genommene Zubuchungen werden nicht rückvergütet.